Kommunale Stiftungen
Göttinger Kulturstiftung


Rechtsform:
Die Göttinger Kulturstiftung ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des privaten Rechts, die von der Stadt Göttingen verwaltet wird.

Errichtung:
Die Göttinger Kulturstiftung wurde zur Förderung von gemeinnützigen Kultureinrichtungen aufgrund einer Spende von E.ON Mitte (ehemals EAM) und der Gelsenwasser AG 2002 errichtet.

Die ab 25.02.2017 gültige Satzung der Göttinger Kulturstiftung wurde am 17.02.2017 vom der Rat der Stadt Göttingen beschlossen.

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO. Sie ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen
(Steuernummer 20/206/19991).

Zweck der Stiftung:
Förderung von Kunst und Kultur im Stadtgebiet von Göttingen.

Förderleitlinien, in denen die Vergabe der Mittel näher geregelt ist, wurden vom Stiftungsbeirat erlassen. Weitere Informationen unter
www.kulturstiftung-goettingen.de.

Kontakt:
Herr Richter,
Stadt Göttingen,
Fachdienst Kultur,
Tel.: 0551/ 400-2485
E-Mail: Kultur@goettingen.de

Downloads:
Satzung

Förderleitlinien

Flyer "Göttinger Kulturstiftung"

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